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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 20

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
20 Vii. Der Dreißigjährige Krieg. 1646—1648 namentlich dem bayerischen Lande durch furchtbare Verheerungen tiefe Wunden. Der fchwedifche General Königsmark sollte die kaiserlichen Erbstaaten erobern. Er drang ins Herz von Böhmen vor und machte 1648 einen Angriff auf Prag. Schon hatte er die sog. Kleinfeite der Stadt weggenommen, da verkündeten Trompeten unter dem Geläute der Glocken dem Lande die längst ersehnte Botschaft von dem allgemeinen Frieden (Oktober 1648). Grollend zogen die Schweden von Prag ab. Sie schleppten aber reiche Beute mit heim und darunter befand sich die Handschrift von Ulfilas' gotischer Bibelübersetzung, der berühmte Codex argenteus (jetzt in der Universitätsbibliothek von Upsala). Paul Gerhardt saug: „Gott Lob, nun ist erschollen Das edle Fried- und Freudewort, Daß nunmehr ruhen sollen Die Spieß' und Schwerter und ihr Mord." § 78. Der Westfälische Friede 1648. Verhandlungen 1. Schon auf dem Regensburger Reichstag vorn Jahre 1640 zu Osnabrück und ^ ™ r , i ^ ' ns.. . Münster, kam der Wunsch nach Beendigung des Krieges zum Ausdruck. Allein die hieraus bezüglichen Beratungen verliefen resultatlos und der Kampf tobte weiter. Ernstlicher wurden die Friedensverhandlungen von 1645 an in Angriff genommen und zwar zu Osnabrück zwischen dem Kaiser und den Schweden, die zugleich die protestantischen Stände ver- traten, und in Münster zwischen dem Kaiser und den Franzosen. Aber auch jetzt noch fehlte es den beteiligten Parteien an dem rechten Eiser. Unbedeutende Vor- und Formfragen und die Selbstsucht der auswärtigen Mächte, die mit möglichst reicher Beute den deutschen Kriegsschauplatz verlassen wollten, bewirkten eine derartige Verzögerung der Verhandlungen, daß der endgültige Abschluß des Friedens erst am 24. Oktober 1648 erfolgte. Die Friedensbestimmungen zerfallen in 3 Gruppen: 1) in solche, welche sich auf territoriale Verhältnisse, 2) in solche, welche sich auf religiös-kirchliche Verhältnisse und 3) in solche, welche sich auf verfassungsrechtliche Zustände beziehen. Territoriale Be- 2. I. Xemtormte Bestimmungen. stimmungen. a. Frankreich erhielt: das österreichische Elsaß, den Sundgau, die Festung Breisach, das Besatzungsrecht in Philippsburg, die Bestätigung des Besitzes der Städte und Bistümer Metz, Tonl und

2. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 39

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 84. Ludwigs Xiv. Gewaltherrschaft und der Hl Raubkrieg. 39 Höfe lreunionskammern; Reunion, Wiedervereinigung). Das Ergebnis der willkürlichen Rechtssprüche der Kammern war, daß Ludwig an etwa 600 Städte, Flecken, Dörfer, Mühlen, Burgen das französische Wappen anschlagen ließ. Teile von Luxemburg, Lothringen und ausgedehnte Gebiete von Elsaß, ferner Zweibrücken, Landau, Germersheim kamen an Frankreich (1680—1684). 2. Seinen widerrechtlichen Erwerbungen fetzte der König die D« Raub^aß. Krone auf durch den Raub Stratzburgs. Längst schon hatte er mit begehrlichen Blicken auf die reiche und feste Stadt geschaut. Der Besitz derselben fchieu ihm von großer Wichtigkeit für die Ausführung weiterer gegen Deutschland gerichteter Pläne; denn schon mehrere Jahrhunderte war sie ein Wall gegen Frankreichs Gelüste nach dem Rheine gewesen. Im Sommer 1681 hielt er die Gelegenheit zur Wegnahme Straßbnrgs für günstig. Die meisten Kaufleute der Stadt waren zur Frankfurter Messe abgereist; des Kaisers Aufmerksamkeit wurde im Osten in Anspruch genommen, wo sich bedrohliche Wolken über Österreich und Deutschland zusammenzogen. (Türken!) In aller Stille verlegte Ludwig einige Regimenter nach Elsaß und eines Tages gab er zur größten Bestürzung der Bürger den Befehl zur Umzingelung der Stadt. „Im Einverständnis mit einer mehr ans Ängstlichkeit, als ans verräterischer Gesinnung französisch gestimmten Minderheit im Rat und im Domkapitel" forderte Lonvois die Stadt auf, sich zu ergeben. Obwohl nun die Bürger kampfbereit auf den Wällen und Mauern standen, beschloß der Magistrat die Übergabe (30. September 1681). Die Bürgerschaft mußte sich unter das welsche Joch beugen. So kam die ehrwürdige Stadt, von jetzt an „das große sranzösische Einfallsthor gegen Süddentschland", die Stadt, von der Karl V. sagte: wenn Wien und Straßburg zugleich in Gefahr wären, so würde er zuerst Straßburg zu Hilfe eilen, in französischen Besitz. Ein Schrei der Entrüstung ging durch das Reich. Wohl protestierte der deutsche Reichstag in Regensburg gegen den Gewaltakt, er begnügte sich aber mit dieser ohnmächtigen Äußerung der Mißbilligung und schritt nicht zu Taten fort, und ebensowenig raffle sich der Kaiser, der durch die Unterdrückung eines Aufstandes in Ungarn in Anspruch genommen war und zudem einen Angriff der Türken auf das Reich zu befürchten hatte, zum energischen Widerstand aus, ja er mußte sogar 1684 einen zwanzigjährigen Waffenstillstand mit Ludwig Xiv. eingehen, in welchem diesem der ganze Raub überlassen wurde. 3. Im Jahre 1685 ließ sich Ludwig auch zu einem Gewaltakt au^[ft“n§0„eä auf kirchlichem Gebiete hinreißen. Wir wissen, daß Heinrich Iv. Names i685 1598 durch das Edikt von Nantes den Protestanten (Hugenotten) Religious- und Kultusfreiheit und Zulassung zu allen Ämtern ge-

3. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 1

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
Vii. Der Drewwm Krieg. 1618 -1648. A. Politisches. § 74. Der Böhmisch-pfälzische Arieg 1618 162!r 1. Die unter Rudolf Ii. in Steiermark, Kärnten, Kram und in verschiedenen Bistümern des Reiches durchgeführte Gegenreformation, dann die Vorgänge in Donauwörth hatten den Gegensatz zwischen Katholiken und Protestanten verschärft und den alten Haß, mit tuclchem sich die Parteien früher verfolgten, von neuem angefacht (§ 72). Auf beiden Seiten hegte man den Argwohn, ja die Über- zeugung, die eine Partei wolle die andere vernichten, und daher hielt man es für geboten, rechtzeitig Maßregeln zur Abwehr der etwa drohenden Gefahren zu treffen. Aus solcher Erwägung war 1608 die Union und 1609 die Liga hervorgegangen. Unter Kaiser Matthias nahm die gegenseitige Spannung in besorgniserregender äbeise zu und steigerte sich bis zur Uno er söhn licht eit. irgend ein Anlaß genügte, um die Feindseligkeiten zum offenen Ausbruch zu bringen. Derselbe wurde 1618 in dem in lebhafter Gärung - begriffenen Böhmen gegeben. 2. Die Protestanten des am sübl. Abhang des Erzgebirges un- Anlaß^a). ®e-weit Teplitz gelegenen Marktfleckens Kl oft er grab hatten etwa m°sar^ und 100 Jahre nach bein ersten Auftreten Luthers eine Kirche erbaut und zwar auf Grunb des Majestätsbriefes, worin die äborte stauben: „Jeber protestantische Freiherr und Ritter* und die protestantischen Einwohner der landesfürstlichen Städte des Königreiches sollen berechtigt sein, nicht nur die Kirchen, die sie bisher inne gehabt, zu behalten, sondern auch neue erbauen und sie zum Gottesbienst benützen zu dürfen." Mehrere Jahre hinburch tonnten sie barinncn ungestört Griebel, Lehrbuch der deutschen Geschichte. Ii. 1

4. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 128

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
128 Ix. Von der Französischen Revolntwn bis zum Wiener Kongreß. auf demokratischer Grundlage umgewandelt. An seine Person knüpfte die erregte Nation neue Siegeshoffnungen und er war es auch, der in Kürze einen Umschwung im Gang der Ereignisse herbeiführte. Alsbald wurde ein stattliches Heer, zu welchem aus allen Teilen des Landes begeisterte Kämpfer herbeiströmten, ausgerüstet. Mit diesem überstieg Napoleon im Mai 1800 vom Rhonetal aus deu großen St. Bernhard. Der Zauber seines Namens erhöhte die Kraft der Soldaten und befähigte zur Überwindung von Schwierigkeiten, welche der sühne Marsch in den mannigfaltigsten Formen mit sich brachte. Gleich nach seiner Ankunft in der sonnigen Lombardei eröffnete er Marengo Juni den Kamps gegen die Österreicher. Bei Marengo unweit Alessandria brach er in blutiger, lange hin und her schwankender Schlacht die Macht des Gegners (Juni 1800), und entwand ihm alle vorher er-ruugeueu Früchte. Ganz Oberitalien wurde unterworfen. Um dieselbe Zeit zog Moreau von Basel aus durch Schwaben nach Bayern, schlng im Dezember 1800 ein bayerisch-österreichisches Heer unter dem achtzehnjährigen Erzherzog Johann tbruder des Kaisers) bei Hohenlinden (zwischen München und Ampfing), drang bis an die Enns vor und bedrohte Wien. 2. Durch diese Niederlagen wurde Österreichs Widerstandskraft derart geschwächt, daß es um Frieden nachsuchen mußte. Derselbe Friede von Lüne- kam im Februar 1801 zu Lüneville in Lothringen zu stände. Er Vliu 18"1' enthielt eine Bestätigung und Ergänzung der schon zu Eampo Formio und später aus dem Rastatter Kongreß getroffenen Vereinbarungen. Der Talweg des Rheins (d. i. die Mitte des Flusses) von Basel bis zum Eintritt in Holland ward Grenze zwischen Deutschland und Frankreich, die Etsch Grenze zwischen Österreich und der Italienischen (früher Cisalpinischen) Republik. Das Reich verlor 1150 □Meilen mit 31, Mill. Einwohnern. Die erblichen Fürsten, welche ihre linksrheinischen Besitzungen opfern mußten, sollten „aus dem Schoße des Reiches" entschädigt werden und zwar durch Säkularisation der geistlichen Gebiete und Aufhebung von Reichsstädten. Die Ausführung dieser letzten Bestimmung wurde einer sogenannten Reichsdeputation übertragen. So zerbröckelte das Deutsche Reich. Was noch übrig blieb, hatte das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit verloren. Der Friede mit England wurde 1802 zu Amiens abgeschlossen. England versprach u. a., das während des Krieges weggenommene Malta an den Johanniterorden zurückzugeben. Ter Reichsdepn- 3. Mancherlei Vorarbeiten waren im Vollzug der Über die Ent-Schädigung der Fürsten getroffenen Anordnungen zu erledigen. Sie geschahen unter dem beständigen Einfluß Frankreichs. Napoleons Macht und Ausehen waren bereits so hoch gestiegen, daß man auch in Deutschland meinte, es könne eine tiefeingreifende Veränderung

5. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 92

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
92 Viii. Vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution. a. Kirchliche Reformen. b. Staatliche Reformen. führen, deren Verwirklichung er für seine Erbstaaten mit großem Eifer und überstürzender Hast anstrebte. Die Reformen zerfallen in solche, die sich auf das kirchliche und in solche, die sich auf das staatliche Gebiet beziehen. Kirchliche Reformen. Joseph Ii. suchte das Band zu lockern, welches den österreichischen Klerus an den Papst knüpfte, und wollte das kirchliche Leben vor allzu großer Beeinflussung durch römischen Geist bewahren. Zu diesem Zwecke verpflichtete er die Bischöfe durch einen Eid zur Beobachtung der Landesgesetze, ordnete er an, daß die päpstlichen Erlasse nur mit Genehmigung seitens des Landesherrn in den Kirchen bekannt gegeben werden durften, stellte er die geistlichen Orden unter Aufsicht der Bischöfe und verbot ihnen den Verkehr mit auswärtigen Oberen, hob er etwa 700 Klöster auf (J/8 aller vorhandenen und zwar diejenigen, welche nur der Beschaulichkeit dienten, weder Schule hielten, noch predigten und den Beichtstuhl versahen, noch Kranke pflegten, noch wissenschaftlich Hervorragendes leisteten) und verwendete deren Vermögen zur Gründung von Pfarreien, Schulen, und Wohltätigkeitsanstalten: Tanbstummeninstitnt, Findelhaus, Irren-, Waisen- und Krankenhäusern. Die größte Bedeutung erlangte das im Jahre 1781 erlassene Toleranzedikt, welches den beiden protestantischen Konfessionen und den Anhängern der griechischen Kirche die Privatausübung ihrer Religion in einfachen Bethäusern und bürgerliche Gleichberechtigung mit den Katholiken einräumte. Alle diese in das kirchliche Leben ties einschneidenden Neuerungen erweckten, da sie mit rücksichtsloser Energie, ohne Schonung der herrschenden Vorurteile und der Neigungen des Volkes durchgeführt wurden, den Unwillen der Geistlichkeit und der großen Menge und riefen eine heftige Opposition hervor; aber der Kaiser ließ sich uicht einschüchtern. Wirkungslos waren auch die Versuche, welche der Papst Pius Vi. machte, um Joseph zur Zurücknahme der vollzogenen Maßregeln zu veranlassen. Der Monarch empfing den Papst, der, um durch seinen persönlichen Eindruck den Reformator umzustimmen, selber nach Wien gereist war, mit geziemender Ehrfurcht, blieb aber unbeugsam und ließ sich durch keine Vorstellung zu irgend einem Entgegenkommen bewegen (1782). Staatliche Reformen. Wie auf kirchlichem Gebiet, so suchte Joseph Ii. mit gleicher Lebhaftigkeit auch in deu bürgerlichen Einrichtungen Neuerungen durchzuführen. Eine seiner ersten Anordnungen, die er in dieser Richtung traf, bezog sich aus die Verhältnisse des Bauernstandes. Indern er die gedrückte Lage desselben als eine Ungerechtigkeit ansah, hob er die Leibeigenschaft aus und beschränkte das Strasrecht der Grundherren auf ein geringes Maß. (Eine gewisse Gutsuntertänigkeit blieb bestehen.) Im Hinblick darauf sagte

6. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 112

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
112 Ix. Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß. Empörung des Volkes. Übergabe der P "Bastille. 14. Juli 1789. 1789 auf den Rat seines beim Volke beliebten Ministers Necker die seit 1614 nicht mehr beisammen gewesenen Reichsstänbe nach Versailles und zwar mit boppelter Vertretung des britten Stanbes (tiers etat): etwa 300 Abelige, 300 Geistliche und 600 Bürger, um mit ihnen die Lage des Laubes zu besprechen und Mittel zur Abstellung der Not-ftünbe zu suchen. Aber gleich in der ersten Sitzung offenbarte sich die Unmöglichkeit des Zusammenwirkens. Die Privilegierten (Abel und Geistlichkeit) wollten nicht mit den Bürgern in einem Saale in Beratung treten; auch verlangten sie, daß nicht nach Köpfen, sonbern nach Stäuben abgestimmt werbe. Der barüber entbrannte Streit enbete damit, daß sich die Bürger und Bauern, ihre Macht und ihre Bebeutung für den Staat erkennend, als die eigentliche Nationalversammlung ausriefen, Adelige und Geistliche zum Beitritt einluden und am 21. Juni eidlich gelobten, nicht eher auseinanderzugehen, bis sie dem Sande eine neue Verfassung gegeben hätten, d. H. bis die absolute Monarchie abgeschafft und eine stetige Volksvertretung zur Mitregierung eingerichtet wäre. Verschiedene Mitglieder des Adels und des Klerus traten in ihre Reihen. Ihre Wortführer waren: Graf Mirabeau, ein Redner von dämonischer Begabung, aber befleckt durch ein wüstes, unsittliches Jugendleben und zersallen mit seiner Familie; der Abbe Sieyes und der schwärmerische Lasayette, der sich an den Freiheitskämpfen in Amerika beteiligt hatte. Sieyös rief aus: „Was ist der dritte Stand? — Alles, die Nation. Was bedeutet er im Staate? — Nichts!" 3. Diese Vorgänge versetzten die Bevölkerung von Paris in die größte Aufregung. Der König schwankte, eines Entschlusses und einer entschiedenen Tat unfähig, zwischen Nachgiebigkeit und Widerstand hin und her. Da er den Garden in der Hauptstadt nicht traute, berief er einige Regimenter aus der Provinz nach Versailles. Allein diese Anordnung beuteten Mirabeau und andere als einen beabsichtigten Angriff auf die Nationalversammlung. Die Kunde davon, sowie die plötzliche Entlassung des volksfreundlichen Ministers Necker gaben in Paris das Signal zur Empörung. Und nun erfolgte ein Wutausbruch des rohen, zuchtlosen Pöbels. Die zusammengerottete Menge stürmte unter wüstem Geschrei durch die Straßen und erzwang die Übergabe der Bastille (einer alten Burg, die als Staatsgefänguis benützt würde), bereu Znfammenbrnch für einen Sieg der Volks-souveränität über das „Königtum von Gottes Gnaden" gehalten wurde (14. Juli 1789, Anfang der französischen Staatsumwälzung, noch heute als Geburtstag der Republik gefeiert). Ein zweiter Aufstand (Oktober) zwang den König und seine Familie zur Übersiebelung von Versailles nach Paris; die Nationalversammlung folgte. Unterbeffen würde eine Bürgerwehr unter beut Namen der Nationalgarbe

7. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 114

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
Gesetzgebende Versammlung 1791- 1792: a. Zusammensetzung und Aufgabe. b. Erklärung des Krieges an Österreich 1792. 114 Ix. Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß. Ausschreitungen zu befürchten waren, so verließen die königlichen Prinzen und viele Adelige ihr Vaterland und ließen sich namentlich in den Rheinstädten nieder (Emigranten), von wo aus sie die deutschen Fürsten zum bewaffneten Einschreiten gegen Frankreich und zur Wiederherstellung der früheren Ordnung aufzustacheln suchten. Das Zentrum dieses „auswärtigen Frankreich" war Koblenz. Endlich glaubte auch der König die Sicherheit seiner Person bedroht. Um sich den Gefahren zu entziehen, machte er im Juni 1791 eineu Fluchtversuch, wurde aber in Varennes (bei Metz) erkannt und daun auf Befehl der Nationalversammlung nach Paris zurückgebracht, wobei er auch den letzten Rest von Autorität im Volke verlor. Bald darauf löste sich die Konstituierende Versammlung auf, um uoch in demselben Jahr einer anderen, der gesetzgebenden, Platz zu machen. § 106. Die Gesetzgebende Versammlung. Der Nationalkonvent. Die Direktorialkriege. 1. Die Gesetzgebende Vers a m in lnng (Assemblee legislative, 1791 — 1792) kam durch allgemeine Wahlen zu stände. Ihre Aufgabe war: die Verfassung durch gesetzgeberische Maßnahmen weiter auszubauen und sie in das praktische Leben überzuführen. In ihr gab es drei Parteien: 1) die konstitutionell-royalistische, welcher die Anhänger des Königtums angehörten; 2) die gemäßigten Republikaner, als deren wichtigste Gruppe die Girondisten (Abgeordnete aus dem Departement der Giroude) anzusehen waren, und 3) die radikalen Republikaner oder die Jakobiner, aus deren Seite sich die vor keinen Greueltaten zurückschreckenden Mänuer, wie Robespierre, M a r a t und Danton befanden. Die Versammlung saßte insbesondere die Be-kämpfung der für die neue Staatsordnung gefährlichen Emigranten ins Auge. Man sollte sie als Landesverräter und Verschwörer behandeln und ihre Güter einziehen. Der König widersetzte sich solchen Anträgen und erweckte dadurch den Verdacht, als baue er seine Hoffnungen auf die Vorgänge in den Rheingegenden. Wegen der von den Emigranten betriebenen Rüstungen richtete man eine Beschwerdeschrist an den Deutschen Kaiser. Als dieselbe keinen Erfolg hatte, mußte Ludwig Xvi. den Krieg an Österreich und Preußen erklären (1792). Das anfangs sieghafte Vordringen des Feindes benützten die Jakobiner zum Sturz des Königs. Indem sie den Gedanken verbreiteten, der König stehe in geheimen Beziehungen zu den deutschen Fürsten, stachelten sie die erhitzte Menge zu einem neuen Aufruhr an. Der wütende Pöbel machte im August 1792

8. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 182

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
182 X. Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums. Kongreß aus eigener Initiative einen auf dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetze beruhenden Verfassungsentwurf ausarbeiten. Das Verfassungswerk kam 1816 zu stände. Am 26. Mai 1818 trat Bayern in die Reihe der konstitutionellen Staaten ein. König Max I. Joseph schenkte seinem Volke eine Verfassung, auf Grund welcher sich ein volkstümliches und fortschreitendes Staatsleben entfalten konnte. Er sicherte darin den Staatsbürgern Gleichheit vor dem Gesetze (namentlich in der Besteuerung), Sicherheit der Person und des Eigentums, Freiheit des Glaubens zu und knüpfte Gesetzgebung und Besteuerung an die Mitwirkung einer Volksvertretung (§ 145, 7). 1818 erhielten noch Nassau und Baden, 1819 Württemberg und 1820 Hessen-Darm st adt Verfassungen. tionse$r@en Ein widerspruchsvolles Verhalten zeigte Preußen. Gerade Preußens, seine Bevollmächtigten hatten ans dem Wiener Kongreß die Anträge auf Erlaß von landständischen Verfassungen gestellt. Friedrich Wilhelm Iii. hatte auch den ehrlichen Willen, in seinem Lande mit gutem Beispiel voranzugehen, und schon 1815 die Bildung von Provinzialvertretungen angeordnet, aus welchen dann die Versammlung der Landesrepräsentanten gewählt werden sollte. W. v. Humboldt, seit 1819 Minister, hatte in einer Denkschrift die Notwendigkeit einer Landesrepräfentation nachgewiesen und an dieselbe die Hoffnung geknüpft, daß sie die sittliche Kraft der Nation erhöhe, den Staat stärke und sichere Bürgschaften für dessen fortschreitende Entwicklung nach innen gewähre. Da erfolgte die verhängnisvolle Tat K. Sands und erregte in dem schwankenden König Bedenken. Metternich warnte vor Zugeständnissen an den Geist der Zeit und der preußische Adel, der am liebsten die Stein'schen Reformen wieder rückgängig gemacht hätte, bekämpfte mit allen Mitteln die auf Erlaß einer Verfassung hinzielenden Bestrebungen. Humboldt wurde entlassen. Die Versassnngs-srage blieb ungelöst; dagegen erhielt das Volk 1823 durch königliche Provinznilstände Verfügung die Provinzialstände, welche ans Vertretern der adeligen, städtischen und bäuerlichen Grundbesitzer gebildet wurden. (Wer nicht Grundeigentum besaß, war von jeder Mitwirkung am politischen Leben ausgeschlossen.) Die den neuen Körperschaften eingeräumten Befugnisse waren von geringem Umfange; sie hatten, abgesehen von wenigen Fällen, in welchen ihnen das Recht der Beschlußfassung zustand (Armenwesen, Straßenbau, Irrenhäuser), nur das Recht der Beratung. Da für die Verhandlungen die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, so konnten von den Provinzialständen fruchtbare Anregungen auf das Volk nicht ausgehen.

9. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 186

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
186 X. Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums. § 131. Der Preußisch-deutsche Zollverein 1834. 1. Wir haben gesehen, daß die Bundesversammlung in Frankfurt a. M. hinsichtlich des nationalen und konstitutionellen Gedankens eine hemmende, ja unterdrückende Tätigkeit ausübte und daß sie da, wo von seiten einzelner Fürsten das Bestreben nach einem freien inneren Ausbau der Eiuzelstaateu hervortrat, kein Mittel unversucht ließ, um den Regierungen die Hände zu binden. Wie unerquicklich nun auch das Bild war, welches Deutschland in politischer Beziehung darbot, auf wirtschaftlichem Gebiete, sowie in Kunst und Wissenschaft kam es in der langen Friedenszeit zu einer äußerst erfreulichen Entwicklung der Kräfte. Wir betrachten hier die wirtschaftlichen Erscheinungen. "de"m deutschen^ 2- Nach dem Wiener Kongreß erhoffte man in ganz Deutschland iebenmaenben nac^ einer langen Lähmung und Fesselung der produktiven Kräfte Druckes, eilte Belebung von Industrie, Handel und Verkehr. Dieselbe trat jedoch nicht eilt. Die Ursache davou war: 1. das massenhafte Einstro m e n e n g l i s ch e r F a b r i k a t e, die während der Kontinentalsperre in England hergestellt und aufgestapelt und nun zu (Schleuderpreisen ans dem deutschen Markt abgesetzt wurden, und 2. das in Deutschland herrschende unheilvolle Grenzzollsystem, welches die vielen Staaten fast hermetisch Don einander abschloß, die Zirkulation der Waren außerordentlich belästigte und verteuerte und den Schmuggel mit seinen entsittlichenden Wirkungen zur höchsten Blüte brachte. „Das Bedürfnis eines wirksamen Schutzes der nationalen Industrie" veranlaßte verschiedene Fabrikanten, sich hilfesuchend an den Bundestag zu wenden. Aber das Zentralorgan in Frankfurt kümmerte sich nicht um die Beförderung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen, obwohl Artikel 19 der Bundesakte eine Regelung des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten in Aussicht stellte. Da trat Preußen hervor und zeigte den deutschen Regierungen den einzig richtigen Weg zur Besserung der Verhältnisse. Das preußische 3. Es erließ 1818 ein Zollgefetz, welches zwischen den eigenen Z^llgesetz vou Provinzen die Beschränkung des freien Verkehrs aufhob, die Zölle an die Grenzen des Staates verlegte, die Einfuhr der Rohstoffe entweder gar nicht oder nur sehr gering belastete, für die Manufakturwaren eiueu mäßigen Schutzzoll (10 %), für die Kolonialwaren jedoch einen höheren Finanzzoll (20%) einführte. Da bei der Zerrissenheit des preußischen Gebietes die preußische Grenzlinie eine Menge von Staaten berührte, so stellte sich die Ausdehnung des Zollgesetzes auf die benachbarten Staaten als eine Notwendigkeit heraus. Vor allem war es der

10. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 189

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 132. Regierungsantritt Friedrich Wilhelms Iv. 189 für Fragen des öffentlichen Lebens gegeben und die Meinung erweckt, er werde die neuen Ideen der Zeit auf sich wirken lassen und sich den Wünschen des Volkes gegenüber nicht ablehnend verhalten. Mit hochgespannten Erwartungen sah man daher seiner Thronbesteigung entgegen. Unwillkürlich kamen auch Erinnerungen an das Jahr 1740, in welchem Friedrich der Große, der Philosoph auf dem Throne, die Zügel der Regierung ergriff, und au das Jahr 1640, in welchem der Große Kurfürst seine erfolgreiche Wirksamkeit als Regent begann. Vielleicht werde der Geist jener Ahnen den neuen König erfassen und diesen zu befreienden Taten bewegen. Die ersten Regierungs- Ne-Äs" Handlungen Friedrich Wilhelms Iv. schienen alle Hoffnungen zu Handlungen. bestätigen. Der König lockerte die Fesseln, durch welche die Freiheit der Presse und Rede eingeschränkt war; eine allgemeine Amnestie für politische Vergehen und Verbrechen öffnete Hunderten von sreiheits- und vaterlandsliebenden Männern die Pforten der Gefängnisse; M. Arndt, seit 1820 suspendiert, wurde wieder in seine Professur eingesetzt und L. Jahn aus der Polizeiaufsicht (und seiner Internierung zu Freiburg') befreit; die beiden Grimm erhielten als Mitglieder der Akademie einen ehrenvollen Ruf nach Berlin (1840) und Dahlmann wurde Professor in Bonn. Angesichts solcher Tatsachen hielt man es für wahrscheinlich, daß der König den von der Zeit geforderten Schritt tun, nämlich Preußen in einen Verfassungsstaat mit einer Volksrepräsentation verwandeln werde. 3. In dieser Beziehung aber erlebte man schon 1840 eine Ent- Ss^egen8 täuschung. Der König ließ sich, einem alten Brauche folgend, von etneftmiftttimmi. den Ständen der Provinzen huldigen. Gelegentlich der H u l d i g u n g s - feier in Ostpreußen (Königsberg) nahten sich ihm die Stände unter Berufung auf eine Verordnung von 1815 mit der ehrfurchtsvollen Bitte, das in jener Verordnung gegebene Versprechen seines Vaters einzulösen und den preußischen Staat in die Reihe der konstitutionellen Staaten einzuordnen. Die mit Spannung erwartete Antwort enthielt eine entschiedene Ablehnung. Der König denke an eine weitere Entwicklung der Provinzialstände, wolle aber von Volksvertretungen im modernen Sinne nichts wissen. (Patriarchalisches Königtum, nicht konstitutionelles.) Die Erkenntnis der Kluft zwischen dem Gedankenkreis des Königs und den Forderungen des Volkes brachte den ersten Mißklang in den allgemeinen Jubel. Bald verstummte derselbe ganz und gar und es verbreitete sich eine Mißstimmung, welche in der Tagespresse, in Gedichten und Flugschriften einen Ausfluß suchte und fand. Die Unzufriedenheit wuchs von Jahr zu Jahr und nahm mit der Zeit eine bedenkliche Höhe an. 4. Da erschien im Februar 1847 ein königliches „Patent," Am Febr^i^
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